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17.2 Widerstand von Sinti und Roma

1933 leben rund 30.000 Sinti und Roma in Deutschland. Die meisten besitzen die deutsche Staatsangehörigkeit. Für sie beginnt eine Zeit der „rassisch“ begründeten Entrechtung und Verfolgung, gegen die sie sich zur Wehr setzen. Die "Rassenhygienische Forschungsstelle" soll seit 1936 die deutschen Sinti und Roma vollständig erfassen. Dies ist die Voraussetzung für ihre spätere Deportation in Konzentrations- und Vernichtungslager.

Die Nürnberger Rassengesetze vom September 1935 verändern auch das Schicksal der Sinti und Roma in Deutschland entscheidend. Sie verlieren ihre Bürgerrechte; ebenso wie den Juden werden ihnen die Heirat mit „Deutschblütigen“ und die Ausübung vieler Berufe verboten. In einigen deutschen Städten entstehen KZ-ähnliche Sammellager für Sinti und Roma. Seit 1940 werden Sinti und Roma in das deutsch besetzte Polen zur Zwangsarbeit verschleppt.

Immer wieder versuchen Sinti und Roma, sich gegenüber der nationalsozialistischen Vernichtungspolitik zu behaupten. Fluchtversuche und Fluchthilfe sind wesentlicher Bestandteil der Selbstbehauptung und des Widerstandes der Sinti und Roma. Es kommt auch zu verzweifelten Versuchen, sich in den besetzten Gebieten gegen die Massenerschießungen zu wehren. Dem Völkermord fallen nach Schätzungen bis zu 500.000 Sinti und Roma in Europa zum Opfer.

Am 16. Mai 1944 wehren sich die Sinti und Roma im Vernichtungslager Auschwitz-Birkenau gegen ihre geplante Ermordung. Es gelingt ihnen, die Mordaktion um mehrere Wochen zu verzögern. Im Kampf gegen die deutsche Besatzungsmacht schließen sich Gruppen von Sinti und Roma vor allem in Osteuropa den Partisanenverbänden an. Zentrum des bewaffneten Kampfes ist Jugoslawien. Auch in Frankreich leisten Sinti und Roma in der Résistance Widerstand gegen den Nationalsozialismus und die Verfolgung ihrer Minderheit.