Gerhard Anschütz
Vor 1933 gilt der Heidelberger Staats- und Verfassungsrechtler Gerhard Anschütz als führender Kommentator der Weimarer Reichsverfassung und als entschiedener Rechtspositivist. Er bekennt sich darum zur Weimarer Republik und sieht in ihr den rechtmäßigen Verfassungsstaat. Wegen seiner demokratischen und liberalen Grundüberzeugung wird er von der politischen Rechten abgelehnt. Die nationalsozialistische Machtübernahme beobachtet Anschütz fassungslos und empfindet sich als „politisch Besiegter“, denn wegen seiner positivistischen Rechtsauffassung ist er nicht in der Lage, die grundlegenden Verfassungsänderungen als ungesetzlich zu bezeichnen. Er beantragt seine vorzeitige Emeritierung und lebt fortan als Privatmann, ohne sich den neuen Machthabern anzudienen. In seiner einzigen wissenschaftlichen Arbeit, die nach 1933 erscheint, bekennt er sich zur kirchlichen Autonomie und nimmt so Partei für die Bekennende Kirche. Anschütz überlebt das nationalsozialistische Regime und stirbt hochgeehrt 1948 in Heidelberg.