Johannes Harms

23. Mai 1910 - 08. Januar 1941
Johannes Harms Johannes Harms 

Nach 1933 muss die Familie des Kraftfahrers Johannes Harms immer wieder Hausdurchsuchungen der Gestapo hinnehmen, weil er als Zeuge Jehovas zu den Gegnern der nationalsozialistischen Weltanschauung gehört. Als Harms zur Wehrmacht eingezogen werden soll, bezeichnet er sich als „wehrunwürdig“ und kommt der Aufforderung, seinen Wehrdienst anzutreten, nicht nach. Er wird Anfang September 1940 verhaftet und am 7. November 1940 in Berlin vom Reichskriegsgericht zum Tode verurteilt. Am 8. Januar 1941 wird Johannes Harms in Brandenburg-Görden ermordet.

Kurz davor schreibt er an seinen Vater:

„Schon jetzt ist das Todesurteil gegen mich ausgesprochen, ich liege Tag und Nacht in Fesseln – die Druckstellen (auf dem Papier des Briefes) stammen von den Handschellen – aber noch habe ich nicht bis aufs Blut widerstanden. Das Stehen wird den Zeugen Jehovas nicht so leicht gemacht. Es ist auch mir immer Gelegenheit gegeben, mein irdisches Leben zu retten und das wirkliche Leben zu verlieren. Ja sogar angesichts des Schafotts wird dem Zeugen Jehovas nochmals Gelegenheit gegeben, seinen Bund zu brechen. Darum bleibt auch der Kampf für mich bestehen, und auch ich habe noch viele Siege zu erringen, um sagen zu können: Ich habe den Kampf gekämpft, ich habe den Glauben bewahrt, fortan liegt mir bereit die Krone der Gerechtigkeit, welche Gott, der Gerechte, geben wird."

5 Widerstand aus christlichem Glauben

Literatur

  • Günter Heuzeroth (Hrsg.): Unter der Gewaltherrschaft des Nationalsozialismus 1933-1945. Dargestellt an den Ereignissen im Oldenburger Land. Band III. Oldenburg 1985, S. 203ff.