Hans Litten
19. Juni 1903 - 05. Februar 1938Nach seinem Jurastudium lässt sich Hans Litten 1928 mit dem sozial engagierten, der KPD nahestehenden Rechtsanwalt Ludwig Barbasch in einer gemeinsamen Anwaltskanzlei in Berlin nieder. Bereits einer seiner ersten Prozesse erregt Aufsehen und zeichnet den weiteren Lebensweg als „Arbeiter-Anwalt” vor. Er vertritt Arbeiter, die im März 1921 wegen organisierten Widerstandes gegen den vom preußischen Innenminister Carl Severing (SPD) befohlenen Polizeieinmarsch in die mitteldeutschen Industrieorte zu langjährigen Zuchthausstrafen verurteilt worden sind. Bei einigen gelingt ihm eine Anerkennung als politische Täter, die damit unter das Amnestiegesetz vom August 1920 fallen. Über seinen Sozietätskollegen Barbasch hat Litten Kontakt zur Roten Hilfe – einer von Wilhelm Pieck und Clara Zetkin gegründeten Selbsthilfeorganisation, die insbesondere in Zeiten von Streik und Arbeitslosigkeit sowohl notleidende Arbeiterfamilien unterstützt als auch Rechtsschutz und Verteidigung für Arbeiter anbietet, die wegen ihrer politischen Aktivitäten oder Überzeugungen angeklagt werden. Auch Hans Litten übernimmt Mandate der Roten Hilfe. Durch seine Prozessführung gelingt es ihm, die Planmäßigkeit der NS-Gewalt aufzuzeigen. 1931 befragt er im „Edenpalast-Prozess” Adolf Hitler als Zeugen vor Gericht und treibt ihn dabei so in die Enge, dass er sich dessen persönliche Feindschaft zuzieht. Unmittelbar nach dem Reichstagsbrand wird Hans Litten am 28. Februar 1933 in „Schutzhaft” genommen. Er kommt in das Zuchthaus Brandenburg, die Konzentrationslager Sonnenburg, Esterwegen, Lichtenburg, Buchenwald und schließlich in das Konzentrationslager Dachau. Hier nimmt sich Hans Litten, der in der langjährigen Haft immer wieder schwerer Folter und Misshandlungen ausgesetzt ist, am 5. Februar 1938 das Leben.
