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Hannelore Willbrandt

21. September 1923 - 10. Februar 2003
Hannelore Willbrandt Hannelore Willbrandt 

Hannelore Willbrandt wächst mit zwei älteren Geschwistern in einem sozialdemokratischen Elternhaus auf. Sie beteiligt sich an einem Gesprächskreis des Zeichenlehrers Albert Fehser über Kunst und Literatur, der auch verbotene und unerwünschte Werke behandelt, und schließt die Schule 1940 mit der Mittleren Reife ab. Sie lernt Buchhandlungsgehilfin und beendet die Lehre vorzeitig im Oktober 1942. Mitte 1942 lernt sie als Kunden Heinz Kucharski und Margaretha Rothe und im Februar 1943 auch Albert Suhr kennen, die zum Hamburger Kreis der Weißen Rose gehören. Sie diskutieren regelmäßig über Nationalsozialismus, Gesellschaft und Krieg sowie über Kunst und Philosophie. Die Freunde hören auch ausländische Sender und verbreiten deren Nachrichten. Durch Traute Lafrenz erhalten sie Anfang 1943 das dritte Flugblatt der Weißen Rose. Willbrandt und Suhr schreiben das Flugblatt sowie das Kästner-Gedicht „Marschliedchen“ ab und verbreiten die Durchschläge. Hannelore Willbrandt, die ab Juni 1943 Reichsarbeitsdienst und Kriegshilfsdienst leisten muss, wird am 18. Dezember 1943 im Aushilfskrankenhaus in Rickling bei Neumünster durch die Gestapo festgenommen und im Polizeigefängnis Neumünster festgehalten. Am 25. Dezember 1943 wird sie in das Gestapogefängnis Hamburg-Fuhlsbüttel verbracht, in dem sie zehn Monate in Einzelhaft verbringt. Nach Abschluss der Voruntersuchung werden sie und 18 weitere Mitglieder der Weißen Rose Hamburg am 26. Oktober 1944 in das Untersuchungsgefängnis Hamburg-Stadt am Holstenglacis gebracht. Am 6. November 1944 übergibt der Generalstaatsanwalt bei dem Hanseatischen Oberlandesgericht die Akten der Gefangenen der Weißen Rose dem „Volksgerichtshof“, daraufhin erfolgt am 10. November die Verlegung der Frauen der Weißen Rose über das Polizeigefängnis Berlin-Alexanderplatz in das Frauenzuchthaus Cottbus. Hannelore Willbrandt wird im Februar 1945 zunächst in das Gefängnis Leipzig-Kleinmeusdorf und anschließend in das Zuchthaus St. Georgen in Bayreuth verlegt. Dort sollen wegen der Bombenzerstörung des „Volksgerichtshofes" in Berlin die Verfahren durchgeführt werden. Am 23. Februar 1945 erhebt der Oberreichsanwalt beim „Volksgerichtshof“ gegen sie und weitere Angehörige der Hamburger Weißen Rose Anklage wegen „Vorbereitung zum Hochverrat, Feindbegünstigung und Wehrkraftzersetzung sowie Rundfunkverbrechen“. Hannelore Willbrandt wird am 14. April 1945 in Bayreuth durch die US-Armee befreit, während der „Volksgerichtshof“ in Hamburg noch am 20. April gegen Angehörige der Weißen Rose verhandelt.

15 Die Weiße Rose