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Kurt Henschel

06. August 1914 - 24. Juli 1944
Kurt Henschel Kurt Henschel 

Kurt Henschel wird 1914 in Breslau geboren. Er wird Buchhalter, heiratet 1937 und hat drei Kinder. 1942 wird er zur Wehrmacht eingezogen. Ende 1943 setzt er sich zusammen mit Otto Eulenstein ab. Beide gelangen Anfang 1944 nach Berlin, wo sie am 12. Februar 1944 verhaftet werden. Mitte Juni 1944 verurteilt dort ein Kriegsgericht Otto Eulenstein und Kurt Henschel zum Tode. Das Gericht hält ihnen vor, sich während mehrerer Monate von den schweren Abwehrkämpfen an der Ostfront „gedrückt“ und sich im Etappengebiet ein „schönes Leben“ gemacht zu haben. Am 24. Juli 1944 werden Otto Eulenstein und Kurt Henschel im Zuchthaus Brandenburg-Görden ermordet.

 

In dem Rechtsgutachten der Heeresrechtsabteilung vom 30. Juni 1944 heißt es hierzu:

„Nach den Führerrichtlinien ist die Todesstrafe bei beiden Angeklagten wegen gemeinschaftlicher Fahnenflucht gerechtfertigt ... Die Tat des Henschel ist zwar nicht ganz so schwerwiegend wie die des Eulenstein, aber ebenfalls todeswürdig. Er hat die Fahnenflucht gemeinschaftlich mit Eulenstein begangen und sich auch weitgehend an dessen Straftaten beteiligt. Er hat das zersetzende russische Flugblatt ‚Bund Deutscher Offiziere’ nicht abgeliefert, sondern behalten und mit Kameraden besprochen und dadurch eine wehrfeindliche und staatsverneinende Haltung bewiesen. Aus all diesen Gründen verdient auch Henschel trotz seiner Unbestraftheit keine Milde.“

Literatur

  • Norbert Haase: Deutsche Deserteure. Berlin 1987, S. 113ff.