Skip to content

Johannes Popitz

02. Dezember 1884 - 02. Februar 1945
Johannes Popitz Johannes Popitz 

Der Verwaltungsjurist Johannes Popitz ist seit 1919 im Reichsfinanzministerium tätig, wo er 1925 zum Staatssekretär ernannt wird. Reichskanzler Franz von Papen setzt ihn nach seinem Staatsstreich gegen Preußen am 20. Juli 1932 als Reichskommissar für das preußische Finanzministerium ein. Ein Jahr später, am 21. April 1933, wird Popitz von der NS-Führung zum neuen preußischen Finanzminister ernannt. Seit 1938 arbeitet Popitz mit Hans Oster vom Amt Ausland/Abwehr zusammen. Er kann vielfältige Kontakte zu Kreisen der Militäropposition herstellen, die er auch im Rahmen der "Mittwochs-Gesellschaft", einem sehr angesehenen Kreis von wissenschaftlich interessierten Persönlichkeiten, ausbaut. Popitz ist unter den Verschwörern der einzige amtierende Minister, der wegen seiner entschieden konservativen Ansichten bis heute stark umstritten ist. Es ist vorgesehen, ihn nach einem gelungenen Umsturz zum Kultusminister zu ernennen. Nach dem missglückten Attentat vom 20. Juli 1944 verhaftet die Gestapo Johannes Popitz trotz seiner Kontakte zu Heinrich Himmler, den er ebenfalls für ein Vorgehen gegen Hitler gewinnen will. Er wird am 3. Oktober vom Volksgerichtshof zum Tode verurteilt und fünf Monate später in Berlin-Plötzensee ermordet.

Literatur

  • Gerhard Schulz: Johannes Popitz. In: Rudolf Lill/Heinrich Oberreuter (Hrsg.): 20. Juli. Portraits des Widerstands. Düsseldorf und Wien 1994 (Neuauflage)
  • Heinrich Oberreuter (Hrsg.): 20. Juli. Portraits des Widerstands. Düsseldorf und Wien 1984
  • Klaus Scholder: Die Mittwochsgesellschaft. Protokolle aus dem geistigen Deutschland 1932 - 1944. Berlin 1982