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Adolf Freiherr von Harnier

14. April 1903 - 12. Mai 1945
Adolf Freiherr von Harnier Adolf Freiherr von Harnier 

Der Münchener Jurist Adolf Freiherr von Harnier tritt 1934 zum katholischen Glauben über. In der Zeit des NS-Regimes verteidigt er Geistliche vor Gericht und ist bis 1939 als Rechtsbeistand von Juden tätig. Harnier ist zutiefst davon überzeugt, dass der Nationalsozialismus an sich selbst zugrunde gehen müsse, und hält für die Zeit danach im monarchistischen Sinne an rechtsstaatlichen Vorstellungen fest. Seit der Jahreswende 1936/37 übernimmt er die intellektuelle und politische Führung einer Gruppe von Regimegegnern, die das Ziel hat, die Monarchie in Bayern wieder zu errichten. Seine Verbindungen reichen zugleich zum bürgerlichen Widerstand und zu illegalen Gruppen der Arbeiterschaft in Bayern. Der Gestapo gelingt es, einen Spitzel in den Münchener Kreis um Harnier einzuschleusen und Kontakte zur KPD in Zürich aufzudecken. Adolf Freiherr von Harnier wird 1939 verhaftet und 1944 nach fünfjähriger Untersuchungshaft zu zehn Jahren Zuchthaus verurteilt. Er stirbt am 12. Mai 1945 kurz nach seiner Befreiung durch amerikanische Truppen aus dem Zuchthaus Straubing an den Folgen der Haft.

Literatur

  • Christina M. Förster: Der Harnier-Kreis. Widerstand gegen den Nationalsozialismus in Bayern. Paderborn u.a. 1996