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Karl Freiherr von Thüngen

26. Juni 1893 - 24. Oktober 1944
Karl Freiherr von Thüngen Karl Freiherr von Thüngen 

Im Sommer 1944 ist Karl Freiherr von Thüngen Inspekteur des Wehrersatzwesens in Berlin. Von den Verschwörern wird er am 20. Juli 1944 zum Befehlshaber für den Wehrkreis III (Berlin) ernannt, nachdem der bisherige Befehlshaber General von Kortzfleisch von ihnen festgesetzt worden ist. Thüngen trifft jedoch erst am Abend im Gebäude des Heereskommandos ein und kann zu diesem Zeitpunkt das Scheitern des Umsturzversuches nicht mehr verhindern. Er nimmt daraufhin die Befehle der Verschwörer zurück und beteiligt sich sogar an der Vernehmung Hans-Ulrich von Oertzens durch Kortzfleisch, der sich Oertzen schließlich durch Selbstmord entzieht. Wenig später wird Karl Freiherr von Thüngen jedoch von der Gestapo verhaftet und am 5. Oktober 1944 vom Volksgerichtshof zum Tode verurteilt. Auf Anordnung von Reichsjustizminister Otto Thierack wird das Urteil in Brandenburg-Görden durch Erschießen vollstreckt.

Literatur

  • Hans-Adolf Jacobsen (Hrsg.): "Spiegelbild einer Verschwörung". Die Opposition gegen Hitler und der Staatsstreich vom 20. Juli 1944 in der SD-Berichterstattung. Geheime Dokumente aus dem ehemaligen Reichssicherheitshauptamt. 2 Bde. Stuttgart 1984
  • Peter Hoffmann: Widerstand, Staatsstreich, Attentat. Der Kampf der Opposition gegen Hitler. München 1969, 1985 (Piper TB)