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Ferdinand Freiherr von Lüninck

03. August 1888 - 14. November 1944
Ferdinand Freiherr von Lüninck Ferdinand Freiherr von Lüninck 

Nach dem Ersten Weltkrieg wird der Jurist Ferdinand Freiherr von Lüninck Landrat in Neuß, kehrt jedoch nach dem Tod des Vaters in seinen Heimatort zurück und übernimmt die Verwaltung des Familienbesitzes. Er ist verheiratet mit Auguste Freiin von Gaugreben-Schönau, mit der er zwei Töchter und drei Söhne hat. Ab Februar 1933 ist er, zunächst kommissarisch, Oberpräsident von Westfalen. Lüninck bleibt bis zum Herbst 1938 im Amt. Seit 1940 in Potsdam als Bataillons-Kommandeur eingesetzt, quittiert er 1943 den Militärdienst nach einer Operation. Im Dezember 1943 trifft sich Lüninck in Berlin mit Carl Goerdeler und Fritz-Dietlof von der Schulenburg und sagt seine Teilnahme an einem Umsturzversuch zu. Er wird als politischer Beauftragter für den Wehrkreis XX (Danzig) vorgesehen. Nach dem Scheitern des Attentats vom 20. Juli 1944 wird Lüninck am 25. Juli 1944 verhaftet, am 13. November 1944 vom Volksgerichtshof zum Tode verurteilt und einen Tag später in Berlin-Plötzensee ermordet.

Literatur

  • Ekkehard Klausa: Vom Bündnispartner zum "Hochverräter": Der Weg des Ferdinand von Lünick, in: Ders.: Das wiedererwachte Gewissen. Konservative im Widerstand gegen den Nationalsozialismus, Berlin 2019, S. 211-259 (zuerst 1993)
  • Karl Teppe: Die Oberpräsidenten der Provinz Westfalen 1919 bis 1945. Eine sozialhistorische Studie. In: Mentalitäten und Lebensverhältnisse. Beispiele aus der Sozialgeschichte der Neuzeit. Göttingen 1982, S. 261-274