Skip to content

13 Widerstand von Jugendlichen

Nach der nationalsozialistischen Machtübernahme am 30. Januar 1933 soll die „Hitler-Jugend“ die einzige Jugendorganisation in Deutschland werden. Innerhalb weniger Monate werden fast alle Jugendverbände verboten, zur Selbstauflösung gezwungen oder der „Hitler-Jugend“ angegliedert. Seit Frühjahr 1939 müssen alle Jugendlichen dem „Bund Deutscher Mädel“ oder der „Hitler-Jugend“ angehören. Sie werden zu unbedingtem Gehorsam angehalten und vormilitärisch ausgebildet. Nicht alle akzeptieren diese totale Vereinnahmung durch das NS-Regime.

Politische Jugendgruppen versuchen, in der Illegalität zusammenzuhalten oder sich neu zu formieren. Die Gestapo verfolgt dies rücksichtslos. Bis Mitte der 1930er Jahre finden zahlreiche Prozesse gegen Mitglieder des Kommunistischen Jugendverbandes Deutschlands (KJVD) und der Sozialistischen Arbeiterjugend (SAJ) statt.

Die Motive der Jugendlichen für ihren Widerstand sind vielfältig. Es sind junge Kommunisten, Sozialdemokraten, Christen oder Jugendliche jüdischer Herkunft, die sich zusammenfinden. Sie hören verbotene ausländische Rundfunksender, verbreiten Nachrichten oder wollen mit Flugblättern über den Kriegsverlauf und die nationalsozialistischen Gewaltverbrechen aufklären. Werden ihre Aktivitäten aufgedeckt, droht ihnen sogar die Todesstrafe.

Während des Krieges verschärfen die Nationalsozialisten die Verfolgung von Jugendlichen, die ihr Recht auf Unabhängigkeit und Selbstbestimmung außerhalb der „Hitler-Jugend“ verteidigen. Edelweißpiraten in Köln, Leipziger Meuten oder Hamburger Swing-Jugendliche widersetzen sich dem Zwang der Diktatur durch ihren Lebensstil. Sie werden von der Gestapo verfolgt, in Jugend-Konzentrationslager eingewiesen oder zu langen Haftstrafen verurteilt, obwohl nur wenige von ihnen das Regime aktiv bekämpfen.

Dokumente