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Verfolgung
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Ausgangspunkt der Ermittlungen gegen die Berliner Gruppe ist ein im Sommer 1942 entschlüsselter Funkspruch der Moskauer Zentrale vom August 1941 an den Brüsseler Agenten des militärischen Nachrichtendienstes GRU "Kent" (Anatoli Gurewitsch). Der Funkspruch enthält die Adressen von Kuckhoff und Schulze-Boysen. "Kent" hat Schulze-Boysen Ende Oktober 1941 besucht und Informationen über Brüssel nach Moskau weitergegeben. Gurewitsch arbeitet eng mit dem polnischen Kommunisten Leopold Trepper zusammen, der 1938 im Auftrag des sowjetischen militärischen Nachrichtendienstes in Frankreich und Belgien Verbindungs- und Agentennetze aufgebaut hat, die nach dem deutschen Überfall auf Polen aktiviert worden sind. Mitte Dezember 1941 ortet die deutsche Funkabwehr einen Sender der Gruppe "Kent" in Brüssel und nimmt den Funker fest. Trepper, dessen Organisation mittlerweile von der Funkabwehr und der Gestapo den Namen "Rote Kapelle" erhalten hat, richtet einen Ersatzsender ein, der bis Ende Juni 1942 arbeiten kann. Ende August 1942 erfährt Horst Heilmann von den entschlüsselten sowjetischen Funksprüchen und versucht, Harro Schulze-Boysen, John Graudenz und andere zu warnen. Doch in kürzester Zeit werden weit über 120 Angehörige der Roten Kapelle verhaftet. Obwohl "Kent" nur einmal in Berlin gewesen ist, sieht die Gestapo die Berliner Gruppe fälschlicherweise als Teil der von Trepper geleiteten Agentenorganisation an. Die NS-Führung wird laufend über die Ermittlungen gegen die Rote Kapelle informiert. In den kommenden Monaten werden mehr als 50 Menschen der Gruppen um Harnack und Schulze-Boysen von der NS-Unrechtsjustiz zum Tode verurteilt und ermordet, viele von ihnen im Strafgefängnis Berlin-Plötzensee durch den Strang oder das Fallbeil. Weil unter den Festgenommenen einige Offiziere und Soldaten sind, werden die meisten Prozesse vor dem Reichskriegsgericht durchgeführt. |
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